Fotowettbewerb

Teilnahmezeitraum: 31.8.2020 bis 31.12.2020

Bitte schaue später noch einmal vorbei!

Für die Teilnahme am “Polestar Club”-Fotowettbewerb gelten folgende Teilnahmebedingungen und Gewinnbestimmungen:

Teilnahmezeitraum: 31.08.2020 bis 31.12.2020

  1. Veranstalter des Gewinnspiels im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist im Auftrag der Polestar Club D-A-CH.
  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Absenden des vollständig ausgefüllten digitalen Gewinnspiel-Formulars innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums (s.o.). Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des ausgefüllten Gewinnspiel-Formulars beim Veranstalter.
  3. Die Teilnahme ist kostenlos und nur für volljährige Personen erlaubt, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben . Insoweit behält sich der Veranstalter die Abfrage des Alters der Gewinnspielteilnehmer vor.
  4. Beim Gewinnspiel werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die alle erforderlichen Angaben ausgefüllt sowie die Voraussetzung der Volljährigkeit erfüllt haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
  5. Unter allen Einsendungen wird der Gewinner unter Ausschluss des Rechtswegs ausgelost. Die Gewinner werden vom Veranstalter per E-Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
  6. Die E-Mail-Adresse des Teilnehmers wird ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels, d.h. die Verlosung und die Kontaktaufnahme zum Teilnehmer zum Zwecke der Gewinnbenachrichtigung genutzt. Die erhobenen E-Mail-Adressen werden nach Abschluss des Gewinnspiels vollumfänglich gelöscht.
  7. Für die Durchführung, die Verfügbarkeit und Qualität der Gewinne sind die jeweiligen Sponsoren verantwortlich.
  8. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Falls aufgrund einer fehlerhaften E-Mail-Adresse kein Kontakt zum Gewinner hergestellt werden kann, behält sich der Veranstalter vor, die Auslosung zu wiederholen.
  9. Meldet sich der Gewinner nach Kontaktaufnahme per E-Mail innerhalb von zehn Tagen nicht zurück, behält sich der Veranstalter ebenfalls vor, die Auslosung zu wiederholen.
  10. Mitarbeiter von Polestar und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
  11. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme binnen vier Wochen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt werden.
  12. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Gewinnspielbedingungen zu ändern, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
  13. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; die Rechte aus der Datenschutzerklärung bleiben unberührt.
  14. Der Polestar Club D-A-CH haftet nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Gewinnspiels/der Verlosung (sog. Kardinalspflichten) verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Gewinnspiels/der Verlosung notwendig ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.
  15. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  16. Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

Stand: 29.11.2020